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Bürger der Europäischen Union (EU) / des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) / der Schweiz:

EU-Bürger und Bürger aus Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, die sich länger als 90 Tage in Portugal aufhalten, müssen 3 Monate nach ihrer Ankunft eine Anmeldebescheinigung im Rathaus ihres Wohnsitzes beantragen.

Bürger aus anderen Ländern, die sich länger als 90 Tage in Portugal aufhalten, müssen bei ihrer Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländer- und Grenzbehörde (SEF) beantragen, wobei ähnliche Dokumente wie für ein Visum erforderlich sein können. 

Die Hochschuleinrichtung / das Forschungszentrum hilft bei der Suche nach den notwendigen Kontakten, um den Aufenthalt in Portugal zu regeln. 

 

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