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Im öffentlichen Hochschulwesen:

- Professionelle höhere technische Studiengänge (CTesP), Bachelor (1. Zyklus) und integrierte Master: Die Studiengebühr ist festgelegt, in Übereinstimmung mit dem Gesetz. Als Hinweis: Für das akademische Jahr 2020-2021 betrug dieser Höchstbetrag 697,00 €.

- Übrige Masterabschlüsse (2. Zyklus) und Promotionen (3. Zyklus): die Studiengebühr wird von der jeweiligen Hochschule festgelegt

- Internationale Studierende: Die Studiengebühr wird von der jeweiligen Hochschule festgelegt.

In der privaten Hochschulbildung: Die Hochschuleinrichtungen legen die von den Studenten zu zahlenden Gebühren und sonstigen Entgelte fest. 

 

 

 

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