Im öffentlichen Hochschulwesen:
- Professionelle höhere technische Studiengänge (CTesP), Bachelor (1. Zyklus) und integrierte Master: Die Studiengebühr ist festgelegt, in Übereinstimmung mit dem Gesetz. Als Hinweis: Für das akademische Jahr 2020-2021 betrug dieser Höchstbetrag 697,00 €.
- Übrige Masterabschlüsse (2. Zyklus) und Promotionen (3. Zyklus): die Studiengebühr wird von der jeweiligen Hochschule festgelegt
- Internationale Studierende: Die Studiengebühr wird von der jeweiligen Hochschule festgelegt.
In der privaten Hochschulbildung: Die Hochschuleinrichtungen legen die von den Studenten zu zahlenden Gebühren und sonstigen Entgelte fest.